!Wir wollen es wagen!
Kurz vor dem Fest haben wir, Alexander und Daniela Zulic- derzeit die Hottenlocher Hofgemeinscahft GbR -, von Verpächterseite das Angebot bekommen, den Hottenlocher Hof zu kaufen.
Informationen zum Hofkauf (PDF)
Download Darlehensvertrag (PDF)
25 JAHRE HOTTENLOCHER HOFGEMEINSCHAFT
SOLL´S DAS WIRKLICH SCHON GEWESEN SEIN?
Eine kleine Chronik der Ereignisse
Ende 2019
Die letzte Verlängerung unseres langjährigen Pachtvertrages läuft aus.
Dezember 2019
Treffen mit dem Verpächter zur Verhandlung eines neuen Pachtvertrags: Eine moderate Pachterhöhung wird beschlossen. Über einen Passus zur Entschädigung des Pächters für wertsteigernde Maßnahmen an der Pachtsache am Ende der Pachtzeit herrscht Uneinigkeit.
Januar 2020
Es gibt eine gemeinsame Hofbegehung von uns mit dem Verpächter und seinen Söhnen. Wir bekommen eine „Mängelliste“ - Aufräumarbeiten, Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten werden zur Voraussetzung für eine Verlängerung des Pachtvertrags. Ungeklärt bleibt die Frage, welche der geforderten Arbeiten tatsächlich rechtlich in der Zuständigkeit der Pächter liegen und welche originäre Aufgabe des Verpächters sind. Das Gutachten eines Sachverständigen zur rechtlichen Klärung der jeweiligen Pflichten wird vom Verpächter kategorisch ausgeschlossen.
März 2020
Unter massivem Druck unterschreiben wir einen Zwischenvertrag (gültig bis Ende 2020), der uns zu den oben aufgeführten Arbeiten verpflichtet, ein Zeitplan mit monatlichen Kontrollbesuchen wird vereinbart. Nicht klar ist, wie der künftige Pachtvertrag aussehen wird, dessen Neuverhandlung auf Nov 2020 festgelegt wird, vorausgesetzt die Arbeiten werden zur Zufriedenheit des Verpächters und seinen Söhnen erledigt.
April – Juli 2020
Die Arbeiten werden angegangen, wir räumen aus und auf, bessern aus, streichen… Bei monatlichen Kontrollbesuchen werden der Fortgang der Bemühungen und etwaige zeitliche Rückstände protokolliert.
Anfang August 2020
Uns wird mitgeteilt, dass am nächsten Tag eine Hofbesichtigung mit einem Interessenten für eine Neuverpachtung stattfinden wird. Wir sind mehr als überrascht und erhalten dann im Nachgang ein Schreiben des Verpächters, dass unsere Anstrengungen nicht für ausreichend befunden wurden und das Pachtverhältnis zum Jahresende beendet wird.
August -September 2020
Es gibt Gespräche mit den Söhnen unseres Verpächters, wann und zu welchen Konditionen wir den Hof zu verlassen haben – nach Ihren Vorstellungen zum Ende des Jahres und ohne finanzielle Ablösung der von uns geschaffenen Mehrwerte an der Pachtsache. Auch der Heimfall des Erbbaupachtvertrags für das rote Wohnhaus wird geltend gemacht. Wir – zwei Pächterfamilien nebst Großmutter, eine alleinerziehende Mutter mit ihrem Sohn und 3 Lehrlinge – sollen innerhalb von 4 Monaten den Betrieb auflösen, unsere Hausstände zusammenpacken und sehen, was wir mit unseren Tieren anfangen.
September 2020
Wir lassen uns anwaltlich beraten und stellen die Gültigkeit des Zwischenvertrags in Frage. Sollte dieser nämlich ungültig sein – und es spricht wohl einiges dafür, dass dies der Fall ist – hätte sich der ausgelaufene Vertrag automatisch in ein unbefristetes Pachtverhältnis umgewandelt.
Oktober 2020 – Januar 2021
Es gibt mehrfach neue Verhandlungen über eine Pachtfortsetzung, mal mit Familie Hahn, mal mit Familie Zulic – die Pachthöhe steigt, die angebotenen Pachtdauer sinkt. Eine Einigung kommt nicht zustande. Gleichzeitig erscheint in verschiedenen Medien eine Ausschreibung des Hottenlocher Hofes zur Neuverpachtung und mehrere Interessenten werden über den Hof geführt.
November 2020
Der Verpächter fordert in einem Schreiben andere Flurstückeigentümer, die ihre Flächen an uns verpachtet haben, auf, ihre Pachtverträge mit uns zu kündigen, damit sie zukünftig für einen Nachpächter des Hotterlochs verfügbar wären.
Januar 2021
Der Verpächter reicht die Räumungsklage gegen Alexander und Daniela Zulic als Unterzeichnende des Pachtvertrags ein. Das Gericht ordnet ein schriftliches Vorverfahren an.
März 2021
Auch gegen Familie Hahn ergeht Räumungsklage.
Der Verpächter erhält Post – ein Schreiben der anderen Flurstücksverpächter, die ankündigen, ihre Flächen auch zukünftig an die Familien Hahn und Zulic zu verpachten und ein Schreiben der Nachbarschaft, mit einem Appell, noch einmal zusammen mit einem Mediator nach einem gemeinsamen Weg zu suchen.
April 2021
Das schriftliche Vorverfahren zu den Räumungsklagen läuft.
Die Bereitschaft zur Mediation wird von beiden Parteien in Aussicht gestellt, vom Verpächter jedoch erst nach einer erfolgten gerichtlichen Entscheidung zum zeitlichen Ablauf der Pacht!?!
September 2021
Nach monatelanger schriftlicher Vorverhandlung steht jetzt der Verhandlungstermin fest:
Freitag, der 26.11.2021, um 12.00h
Die Verhandlung ist öffentlich
November2021
Der Gerichtstermin am 26.11.2021 konnte leider wegen Krankheit mehrerer Beteiligter nicht stattfinden und wurde auf ein unbestimmtes Datum im neuen Jahr verschoben. Sobald der neue Termin steht, geben wir ihn an dieser Stelle bekannt.
März 2022
Neuer Gerichtstermin
11.03.2022 um 10:30 Uhr
Amtsgericht Singen, Sitzungssaal I, Zimmer 7 EG (Neubau), Erzbergerstr.28
Die Verhandlung ist öffentlich
Sollte der Termin abermals verschoben werden, veröffentlichen wir das auf dieser Seite!!
11. März 2022
Die Gerichtsverhandlung am Landwirtschaftsgericht in Singen hat stattgefunden und mit einem Gütevorschlag des Richters wurden wir alle zum Überdenken nach Hause geschickt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Hottenlocher Hofgemeinschaft bis Ende 2023 Pächter des Hottenlocher Hofes bleibt und bis Ende 2024 Pächter der zugehörigen landwirtschaftlichen Flächen.
April – Juni 2022
Von Verpächterseite wurde der Gütevorschlag des Landwirtschaftsgerichtes abgelehnt. Die Fortführung der mündlichen Verhandlung wurde vom Richter terminiert auf
Freitag, den 1.Juli 2022 14.00 h
Amtsgericht Singen, Sitzungssaal I, Zimmer 7 EG (Neubau), Erzbergerstr.28
Oktober 2022
Das Landwirtschaftsgericht Singen verkündet das Urteil: Die Hottenlocher Hofgemeinschaft GbR bleibt Pächter des Hottenlocher Hofs und der zugehörigen Pachtflächen bis Ende 2024. Die Räumung der Hofstelle und der Flächen hat zum 01.01.2025 zu erfolgen. Die Verfahrenskosten hat der Kläger, also die Verpächterfamilie, zu tragen.
Dezember 2022
Die Verpächterseite legt beim Oberlandesgericht Karlsruhe gegen das Urteil des Landwirtschaftsgericht Singen Berufung ein und strebt ein neues Verfahren in 2. Instanz an.
September 2023
Von Seiten des Gerichts gibt es keine Neuigkeiten. Die 2. Instanz hat sich bis jetzt nicht geäußert, ob sie das Verfahren wieder aufnimmt oder die Revision abweist.
Hofintern hat sich allerdings einiges getan: Familie Hahn ist zum Ende des Jahres 22 aus der Hottenlocher Hofgemeinschaft GbR ausgetreten und baut nun auf Hof Berenberg in unmittelbarer räumlicher Nähe eine neue Existenz auf, Familie Zulic verbleibt auf dem Hottenlocher Hof und bereitet alles für einen geordneten Rückzug Ende 24 vor. Gerne würde auch sie ein Plätzchen für sich und zumindest einen Teil der Tiere hier in der Region finden – Tipps und Hinweise erwünscht!
April 2024
Der Verpächter entschließt sich überraschend, den Hottenlocher Hof nun doch zu verkaufen. Was zuvor kategorisch ausgeschlossen war: Wir bekommen ein Kaufangebot.
1.Mai 2024
Wir feiern unser Abschiedsfest und 100 Jahre biologisch-dynamische Landwirtschaft. Es kommen Freunde, Kunden, ehemalige Feriengäste, Kollegen, Nachbarn, ehemalige Lehrlinge… von nah und fern. Es gibt Geschichten rund um die Hottenlocher Hofgemeinschaft, politische Diskussion, Essen und Trinken, Sonnenschein und springende Kühe beim Weideaustrieb.
Mai/Juni 2024
... Die Stimmung auf dem Fest und die vielen Ermutigungen der Besucher haben uns befeuert Möglichkeiten, zu eruieren, den Hofkauf zu finanzieren und Menschen zu suchen, die den Hottenlocher Hof biologisch und vor allem dynamisch in die Zukunft führen wollen. Mit unserem Aufruf „Wir wollen es wagen“ (s. Startseite) gehen wir an den Start, um die nötigen finanziellen Mittel einzuwerben.
Juli 2024
Inzwischen sind bereits zahlreiche Darlehnszusagen eingegangen.
Angeregt durch die Aktivität eines Anwalt mit Erfahrung im vereinsgetragenen Hofgeschehen, haben wir beschlossen für den Hoferwerb einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Dadurch ergeben sich mehr Möglichkeiten in der Aquise von Finanzmitteln.
Trotz all dieser Aktivitäten und die Hoffnung auf ein Weiter müssen wir doch auch gleichzeitig die Möglichkeit im Auge behalten, bei einem eventuellen Scheitern des Gesamtvorhabens zum Jahresende einen geordneten Rückzug organisieren zu können. Dazu gehört leider vor allem ein kontinuierlicher Abbau der Herde. Es haben uns in letzter Zeit schon einige treue Wegbegleiter auf 4 Beinen verlassen, Nachwuchs gibt es nur noch sehr selten. Das ist bitter und auch deshalb hoffen wir sehr auf eine Zukunft der Hottenlocher Hofgemeinschaft.
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